AGB

All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)
red­fairy pic­ture DESIGNS
Nata­lie Kuber­nath
Grü­ner Weg 27
52379 Langer­wehe
Tele­fon: +49 175 240 7028
www.redfairy.de
natalie@redfairy.de
Zustän­dige Kam­mer:
Hand­werks­kam­mer Aachen
Sand­kaul­bach 21
52062 Aachen
All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen red­fairy pic­ture DESIGNS
I. All­ge­mei­nes
Die nach­fol­gen­den AGB gel­ten für alle dem Foto­gra­fen erteil­ten Auf­träge. Sie gel­ten als ver­ein­bart, wenn ihnen nicht umge­hend nach Über­rei­chung wider­spro­chen wird. Die AGB gel­ten mit Kon­takt­auf­nahme zum Foto­gra­fen als über­reicht und sind auf der Home­page www.redfairy.de nach­zu­le­sen.
„Licht­bil­der“ im Sinne die­ser AGB sind alle von der Foto­gra­fin her­ge­stell­ten Pro­dukte, gleich in wel­cher tech­ni­schen Form oder in wel­chem Medium sie erstellt wur­den oder vor­lie­gen. (Nega­tive, Foto­da­teien, Papier­bil­der, Foto­al­ben, Foto­bü­cher, usw.)
II. Urhe­ber­recht
Dem Foto­gra­fen steht das Urhe­ber­recht an den Licht­bil­dern nach Maß­gabe des Urhe­ber­rechts­ge­set­zes zu.
Die vom Foto­gra­fen her­ge­stell­ten Licht­bil­der sind grund­sätz­lich nur für den eige­nen, pri­va­ten Gebrauch des Auf­trag­ge­bers bestimmt.
Über­trägt der Foto­graf Nut­zungs­rechte an sei­nen Wer­ken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart wurde – jeweils nur das ein­fa­che Nut­zungs­recht über­tra­gen. Eine Wei­ter­gabe von Nut­zungs­rech­ten bedarf der beson­de­ren Ver­ein­ba­rung.
Die Nut­zungs­rechte gehen erst über nach voll­stän­di­ger Bezah­lung des Hono­rars an die Foto­gra­fin.
Der Bestel­ler eines Bil­des i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Licht­bild zu ver­viel­fäl­ti­gen und zu ver­brei­ten, wenn nicht die ent­spre­chen­den Nut­zungs­rechte über­tra­gen wor­den sind. § 60 UrhG wird aus­drück­lich abbe­dun­gen.
Bei der Ver­wer­tung der Licht­bil­der muss der Foto­graf, sofern nichts ande­res ver­ein­bart wurde, als Urhe­ber des Licht­bil­des genannt wer­den. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namens­nen­nung berech­tigt den Foto­gra­fen zum Scha­dens­er­satz.
Eine kom­mer­zi­elle Nut­zung ist NICHT gestat­tet, sofern nicht aus­drück­lich schrift­lich eine andere Ver­ein­ba­rung getrof­fen wurde. Kom­mer­zi­elle Nut­zungs­rechte sind geson­dert und nach Abspra­che zu ver­gü­ten.
RAW Dateien wer­den nicht her­aus­ge­ge­ben, sie sind als Nach­weis der Urhe­ber­schaft zu betrach­ten.
III. Ver­gü­tung, Eigen­tums­vor­be­halt
Für die Her­stel­lung der Licht­bil­der wird ein Hono­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder ver­ein­barte Pau­schale berech­net; Neben­kos­ten (Rei­se­kos­ten, Modell­ho­no­rare, Spe­sen, Requi­si­ten, Labor- und Mate­ri­al­kos­ten, Stu­dio­mie­ten etc.) sind vom Auf­trag­ge­ber zu tra­gen und wer­den geson­dert ver­ein­bart. Gegen­über End­ver­brau­chern weist der Foto­graf End­preise inkl. MwSt. aus.
Die Ter­min­ver­ein­ba­rung gilt als ver­bind­li­che Auf­trags­er­tei­lung sei­tens des Kun­den. Die Annahme des Auf­tra­ges durch den Foto­gra­fen erfolgt aus­schließ­lich in schrift­li­cher Form mit Bestä­ti­gung des ver­ein­bar­ten Ter­mins. Bis zu die­sem Zeit­punkt gilt für den Foto­gra­fen der Auf­trag als unver­bind­li­che Vor­re­ser­vie­rung. Bei Buchung ist grund­sätz­lich eine Ter­min­re­ser­vie­rungs­ge­bühr in Höhe von 50 % des Auf­trags­wer­tes fäl­lig. Diese wird nach dem Shoo­ting mit dem Shoo­ting­preis ver­rech­net. Die Aus­lie­fe­rung der erstell­ten Fotos/ Pro­dukte, Kar­ten, Foto­bü­chern etc. erfolgt nur nach Vor­kasse.
Geleis­tete Ter­min­re­ser­vie­rungs­ge­büh­ren wer­den bei Stor­nie­rung nicht zurück­er­stat­tet. Gekaufte Gut­scheine sind ab Aus­stel­lungs­da­tum drei Jahre zum Jah­res­ende gül­tig, soweit nichts ande­res schrift­lich ver­ein­bart ist. Bei Gut­schei­nen erfolgt keine Bar­aus­zah­lung, Ter­mine wer­den nach Ver­füg­bar­keit ver­ge­ben.
Fäl­lige Rech­nun­gen sind inner­halb von 10 Tagen ohne Abzug zu zah­len. Der Auf­trag­ge­ber gerät in Ver­zug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spä­tes­tens 10 (in Wor­ten: Zehn) Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gleich­wer­ti­gen Zah­lungs­auf­for­de­rung begleicht. Es wird nur Barzahlung/ Über­wei­sung akzep­tiert, Kre­dit- und ec-Kar­ten, Pay­pal wer­den nicht ange­nom­men.
Der Auf­trag­ge­ber hat die beauf­trag­ten Licht­bil­der inner­halb von 10 Tagen nach dem mit­ge­teil­ten Fer­tig­stel­lungs­ter­min auf seine Kos­ten abzu­ho­len, sofern nicht Post­ver­sand ver­ein­bart wurde. End­ver­brau­cher haben spä­tes­tens bei Abho­lung den Kauf­preis voll­stän­dig in bar zu zah­len, bei gestal­te­ten Foto­bü­chern, Kar­ten etc. bereits bei der Frei­gabe des Auf­trag­ge­bers zur End­ver­ar­bei­tung. Der Auf­trag­ge­ber gerät in Ver­zug, wenn er nicht inner­halb die­ser 10 Tage die Licht­bil­der abholt und voll­stän­dig bezahlt.
Bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des Kauf­prei­ses blei­ben die gelie­fer­ten oder abzu­ho­len­den Licht­bil­der Eigen­tum des Foto­gra­fen.
Rekla­ma­tio­nen bezüg­lich der Bild­auf­fas­sung sowie der künst­le­risch-tech­ni­schen Gestal­tung bei der Auf­nahme und der Bild­be­ar­bei­tung sind aus­ge­schlos­sen. Bei Gestal­tun­gen für Foto­bü­cher, Col­la­gen und Gruß­kar­ten obliegt die Art der Gestal­tung der Foto­gra­fin. Wünscht der Auf­trag­ge­ber wäh­rend oder nach der Auf­nah­me­pro­duk­tion Ände­run­gen, so hat er die Mehr­kos­ten zu tra­gen. Der Foto­graf behält den Ver­gü­tungs­an­spruch für bereits begon­nene Arbei­ten.
IV. Haf­tung
Der Foto­graf haf­tet, für sich und seine Erfül­lungs­ge­hil­fen nur bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Dies gilt auch für Schä­den an Auf­nah­me­ob­jek­ten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Nega­ti­ven oder Daten. Bei tech­ni­schen Defek­ten der Kame­ra­aus­rüs­tung und Daten­spei­cher sind Haf­tungs- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sei­tens des Auf­trag­ge­bers aus­ge­schlos­sen.
2 . Der Foto­graf ver­wahrt die Nega­tive und Bild­da­ten sorg­fäl­tig, maxi­mal jedoch ein hal­bes Jahr. Danach kann er, muss jedoch nicht, die Bild­da­ten löschen/vernichten. Er haf­tet nicht für Daten­ver­lust oder Ver­lust oder Beschä­di­gung der Nega­tive.
Der Foto­graf haf­tet für Licht­be­stän­dig­keit und Dau­er­haf­tig­keit der Licht­bil­der nur im Rah­men der Garan­tie­leis­tun­gen der Her­stel­ler des Foto­ma­te­ri­als.
Die Zusen­dung und Rück­sen­dung von Fil­men, Bil­dern und Vor­la­gen sowie sämt­li­cher Auf­trags­ge­gen­stände wie Fotos, Foto­bü­cher etc. erfolgt auf Kos­ten und Gefahr des Auf­trag­ge­bers.
Für die Daten­spei­che­rung ver­wen­det der Foto­graf USB Sticks, DVD oder CD Roh­lige, die inner­halb der Garan­tie des Her­stel­lers als ein­wand­frei dekla­riert sind. Für Schä­den, die durch das Über­tra­gen der durch den Foto­gra­fen gelie­fer­ter Daten in einem Com­pu­ter ent­ste­hen, leis­tet der Foto­graf kei­nen Ersatz.
In allen ande­ren Fäl­len haf­tet der Foto­graf maxi­mal bis zur Höhe des Auf­trags­wer­tes.
V. Neben­pflich­ten
Der Auf­trag­ge­ber ver­si­chert, dass er an allen dem Foto­gra­fen über­ge­be­nen Vor­la­gen das Ver­viel­fäl­ti­gungs- und Ver­brei­tungs­recht sowie bei Per­so­nen­bild­nis­sen die Ein­wil­li­gung der abge­bil­de­ten Per­so­nen zur Ver­öf­fent­li­chung, Ver­viel­fäl­ti­gung und Ver­brei­tung besitzt. Ersatz­an­sprü­che Drit­ter, die auf der Ver­let­zung die­ser Pflicht beru­hen, trägt der Auf­trag­ge­ber.
VI. Leis­tungs­stö­rung, Aus­fall­ho­no­rar
Über­lässt der Foto­graf dem Auf­trag­ge­ber meh­rere Licht­bil­der zur Aus­wahl, hat der Auf­trag­ge­ber die nicht aus­ge­wähl­ten Licht­bil­der inner­halb von drei Arbeits­ta­gen nach Zugang – wenn keine län­gere Zeit ver­ein­bart wurde – auf eigene Kos­ten und Gefahr zurück­sen­den. Für ver­lo­rene oder beschä­digte Licht­bil­der kann der Foto­graf, sofern er den Ver­lust oder die Beschä­di­gung nicht zu ver­tre­ten hat, Bezah­lung ver­lan­gen.
Wird die für die Durch­füh­rung des Auf­tra­ges vor­ge­se­hene Zeit aus Grün­den, die der Foto­graf nicht zu ver­tre­ten hat, wesent­lich über­schrit­ten, so erhöht sich das Hono­rar des Foto­gra­fen, sofern ein Pau­schal­preis ver­ein­bart war, ent­spre­chend. Ist ein Zeit­ho­no­rar ver­ein­bart, erhält der Foto­graf auch für die War­te­zeit den ver­ein­bar­ten Stun­den- oder Tages­satz. Bei Vor­satz oder Fahr­läs­sig­keit des Auf­trag­ge­bers kann der Foto­graf auch Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gel­tend machen.
Lie­fer­ter­mine für Licht­bil­der sind nur dann ver­bind­lich, wenn sie aus­drück­lich vom Foto­gra­fen bestä­tigt wor­den sind. Der Foto­graf haf­tet für Frist­über­schrei­tung nur bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit.
Der Foto­graf hat das Recht, auf­grund von Krank­heit, Wet­ter­ein­flüs­sen, Unfall oder höhe­rer Gewalt fest ver­ein­barte Foto­ter­mine zu ver­schie­ben und mit dem Auf­trag­ge­ber einen neuen Ter­min zu ver­ein­ba­ren. Haf­tungs- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sei­tens des Auf­trag­ge­bers sind hier­bei aus­ge­schlos­sen.
Stor­nie­run­gen sei­tens des Auf­trag­ge­bers wer­den nur in schrift­li­cher Form aner­kannt. Geleis­tete Ter­min­re­ser­vie­run­gen wer­den bei Stor­nie­rung nicht zurück­er­stat­tet, son­dern ein­be­hal­ten.
Ter­min­ver­schie­bun­gen gel­ten nicht als Stor­nie­rung, sofern ein neuer Ter­min ver­ein­bart und bin­nen eines Monats wahr­ge­nom­men wird.
Für Stor­nie­run­gen von Sei­ten des Kun­den bei Auf­trä­gen für Gruß­kar­ten, Fotos für Gruß­kar­ten, Col­la­gen, Foto­bü­chern oder ähn­li­chen Foto­ar­bei­ten fal­len min­des­tens 50 Euro Bear­bei­tungs­ge­bühr zur Abgel­tung des vor­ge­leis­te­ten Zeit­auf­wan­des an.
VII. Daten­schutz
Zum Geschäfts­ver­kehr erfor­der­li­che per­so­nen­be­zo­gene Daten des Auf­trag­ge­bers kön­nen gespei­chert wer­den. Der Foto­graf ver­pflich­tet sich, alle ihm im Rah­men des Auf­tra­ges bekannt gewor­de­nen Infor­ma­tio­nen ver­trau­lich zu behan­deln Die Daten des Kun­den wer­den nur gespei­chert, um die Abwick­lung von Anfra­gen und Auf­trä­gen zu ermög­li­chen. Wir unter­neh­men alle wirt­schaft­lich und tech­nisch zumut­ba­ren Vor­keh­run­gen um zu ver­mei­den, dass Unbe­fugte Zugriff auf diese Daten erhal­ten. Es wer­den nur die Daten erho­ben, die zur Ver­trags­ab­wick­lung not­wen­dig sind. (DSGVO Arti­kel 6, Absatz 1b) Mit Absen­den einer Anfrage über das Kon­takt­for­mu­lar stimmt der Kunde der Nut­zung und Spei­che­rung die­ser Daten zu eben­je­nem Zweck zu.
VIII. Digi­tale Foto­gra­fie
Die Über­tra­gung von Nut­zungs­rech­ten beinhal­tet nicht das Recht zur Spei­che­rung auf kom­mer­zi­ell genutz­ten Platt­for­men und Ver­viel­fäl­ti­gung in Medien (on und off­line), wenn die­ses Recht nicht aus­drück­lich über­tra­gen wurde.
IX. Bild­be­ar­bei­tung
Die Bear­bei­tung von Licht­bil­dern des Foto­gra­fen ist aus­drück­lich NICHT erlaubt. Ihre Ver­viel­fäl­ti­gung und Ver­brei­tung, ana­log oder digi­tal, bedarf der vor­he­ri­gen Zustim­mung des Foto­gra­fen.
Der Auf­trag­ge­ber ver­si­chert, dass er dazu berech­tigt ist, den Foto­gra­fen mit der elek­tro­ni­schen Bear­bei­tung frem­der Licht­bil­der zu beauf­tra­gen, wenn er einen sol­chen Auf­trag erteilt. Er stellt den Foto­gra­fen von allen Ansprü­chen Drit­ter frei, die auf der Ver­let­zung die­ser Pflicht beru­hen.
Der Auf­trag­ge­ber gestat­tet dem Foto­gra­fen, seine digi­ta­len Daten im Rah­men der Auf­trags­ab­wick­lung an Dritte (Gale­rie­an­bie­ter, Foto­la­bore, externe Bild­be­ar­bei­ter, Alben­her­stel­ler, etc.) wei­ter zu geben. Dies ist nötig, um den Auf­trag fach­ge­recht durch­füh­ren zu kön­nen.
X. Nut­zung und Ver­brei­tung
Die Ver­brei­tung von Licht­bil­dern des Foto­gra­fen im Inter­net und in Intra­nets, in Online-Daten­ban­ken, in elek­tro­ni­schen Archi­ven, die nicht nur für den inter­nen Gebrauch des Auf­trag­ge­bers bestimmt sind, auf Dis­kette, CD-ROM oder ähn­li­chen Daten­trä­gern ist nur auf­grund einer beson­de­ren Ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Foto­gra­fen und dem Auf­trag­ge­ber gestat­tet.
Die Wei­ter­gabe digi­ta­li­sier­ter Licht­bil­der im Inter­net und in Intra­nets und auf Daten­trä­gern und Gerä­ten, die zur öffent­li­chen Wie­der­gabe auf Bild­schir­men oder zur Her­stel­lung von Soft- und Hard­copy geeig­net sind, bedarf der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung des Foto­gra­fen.
Die Ver­viel­fäl­ti­gung und Ver­brei­tung von Bear­bei­tun­gen, die der Foto­graf auf elek­tro­ni­schem Wege her­ge­stellt hat, bedür­fen der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung des Foto­gra­fen.
Hat der Foto­graf dem Auf­trag­ge­ber Daten­trä­ger, Dateien und Daten zur Ver­fü­gung gestellt, dür­fen diese nur mit vor­he­ri­ger Ein­wil­li­gung des Foto­gra­fen ver­än­dert wer­den.
5.. Für Ver­öf­fent­li­chun­gen auf Face­book, auf der Home­page und in ande­ren Medien holt der Foto­graf sich eine geson­derte Erlaub­nis des Auf­trag­ge­bers, die jeder­zeit zu den ver­ein­bar­ten Bedin­gun­gen wider­ru­fen wer­den kann.
XI. Schluss­be­stim­mun­gen
Erfül­lungs­ort für alle Ver­pflich­tun­gen aus dem Ver­trags­ver­hält­nis ist der Sitz des Foto­gra­fen, wenn der Ver­trags­part­ner nicht Ver­brau­cher ist. Sind beide Ver­trags­par­teien Kauf­leute, juris­ti­sche Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen, so ist der Geschäfts­sitz des Foto­gra­fen als Gerichts­stand ver­ein­bart.
Stand: März2020